Entlastung des Vorstands wird neu beantragt

02.09.2020 – Die unterschiedlichen Standpunkte bei der Prüfung der Finanzkonten zu einem der Ausgabeposten zwischen den beiden Kassenprüferinnen und dem Vorstand sind juristisch geklärt. Damit steht einer Entlastung des Vorstands für das Jahr 2019 nichts mehr im Wege. Ein Antrag auf Entlastung wird spätestens auf der nächsten Mitgliederversammlung gestellt.

Weitere Beiträge

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert